Qualitätsrichtlinien

unsere Honigqualität

Honig, der die Bezeichnung „Echter Deutscher Honig“ tragen darf, muss über den Bestimmungen der Lebensmittelgesetze, insbesondere der Verordnung über Honig, den sehr viel strengeren Qualitätsrichtlinien des Deutschen Imkerbundes e.V. genügen.

Er muss:

  • einen Wassergehalt von weniger als 18 % aufweisen.  
        Wasserarme Honige sind reifer, weniger gärungsgefährdet und besitzen ein volleres Aroma.
  • ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzeugt worden sein.
        Dies ist durch die Pollenanalyse nachweisbar.
  • „naturbelassen“ sein.
        Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Die Invertaseaktivität muss mindestens 64 Einheiten (U pro kg Honig) SIEGENTHALER betragen. Invertase ist ein sehr wärmeempfindliches Enzym. Eine hohe Invertase-Aktivität ist eine Garantie dafür, dass der Honig nicht wärmebehandelt wurde.

Der Hydroxymethylfurfural-Gehalt (HMF-Gehalt) darf 15 mg pro kg Honig nicht überschreiten. HMF ist ein Zuckerabbauprodukt, das insbesondere bei Überhitzung und unsachgemäßer Lagerung entsteht. Ein niedriger HMF-Gehalt ist also ein Kriterium für schonend gewonnenen und richtig gelagerten Honig.

Sämtliche honigeigenen Bestandteile sind enthalten, d.h. dem Honig darf nichts hinzugefügt und nichts entzogen werden. Vor allem die wertvollen Pollen werden nicht herausgefiltert und bleiben erhalten.